Impressum

Fahrzeugpflege-Straelen

Geldernerstr. 47

47638 Straelen

 

Geschäftsform: Einzelunternehmen

Inhaber: Dominik Lux
 
Kontakt

Telefon: 02834-708361

Telefax: 02834-708362

E-Mail:   lux@pfennings.net

 

Umsatzsteuer-ID

DE118616994

 

Steuernummer:

113/5108/3862

 

Laut Verordnung (EU) Nr. 524/2013 weisen wir auf Folgendes hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

 

Haftungsausschluss:
Angaben gemäß § 5 TMG:

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutz

Die Nutzung dieser Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf diesen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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AGB´s

 

Alle zwischen Fahrzeugpflege Straelen/ PM Tankstelle Straelen und den Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde: 

 

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedienungen

 

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbreiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Smart-Repair, Werkstattarbeiten und einige weitere.

 

1.1 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.

 

§2 Terminvereinbarungen

2.1 Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung zu behandeln und werden als solche anerkannt.

2.2 Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

 

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1 Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2 Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsentgeltes, mindestens aber in Höhe von EUR 20,00 in Rechnung stellen bzw. geltend machen.

3.3 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vor Auftragsantritt entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter bzw. dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen bzw. Wertsachen geldend gemacht werden. Der Anbieter gibt die Möglichkeit einer Aufbewahrung unter Verschluss für Wertgegenstände in seinen Geschäftsräumen, diese aber vor Terminvereinbarung geklärt werden müssen.

 

§4 Reklamation

4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges geprüft. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2 Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3 Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter bzw. auf jeden, die von diesem verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich

 

§5 Haftung und Garantie

5.1 Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur gelten gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden können.

5.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke,Kratzer etc können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter oder dessen Mitarbeiter geltendgemacht werden.

5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht agressive Chemikalien eingesezt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschreift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen

5.4 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Dienstleistung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B.

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47638 Straelen

 

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